Medizinrecht

Unter den Begriff „Medizinrecht“ fallen alle Sachverhalte im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufs im weitesten Sinne. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Gebieten des Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrechts.

Hierzu gehören insbesondere

 

- Arzthaftungsrecht: Streitigkeiten um Schadenersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung

 

- Ärztliches Berufsrecht: Verfahren vor der Ärztekammer, Approbationsfragen; Disziplinarverfahren; Prüfungsrecht

 

- Ärztliches Gesellschaftsrecht: Rechtsfragen der gemeinsamen Berufsausübung und Kooperation; Praxisveräußerungen

 

- Arztstrafrecht: Strafverfahren wegen Behandlungsfehlern, fehlerhafter Abrechnung oder ärztlichen Korruptionsdelikten

 

- Ärztliches Arbeitsrecht: Verträge mit angestellten Ärzten und Mitarbeitern; Chefarztverträge

 

- Krankenhausrecht: Vergütungsrecht (DRG); Krankenhausfinanzierungsrecht

 

- Krankenversicherungsrecht: Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

 

- Privatärztliches Vertrags- und Vergütungsrecht: Abrechnungsfragen nach GOÄ und GOZ

 

- Vertragsarztrecht: Rechtsbeziehungen der Vertragsärzte zu den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen; Rechtsfragen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Abrechnungsfragen und Regresse