Unter den Begriff „Medizinrecht“ fallen alle Sachverhalte im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufs im weitesten Sinne. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Gebieten des Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrechts.
Hierzu gehören insbesondere
- Arzthaftungsrecht: Streitigkeiten um Schadenersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung
- Ärztliches Berufsrecht: Verfahren vor der Ärztekammer, Approbationsfragen; Disziplinarverfahren; Prüfungsrecht
- Ärztliches Gesellschaftsrecht: Rechtsfragen der gemeinsamen Berufsausübung und Kooperation; Praxisveräußerungen
- Arztstrafrecht: Strafverfahren wegen Behandlungsfehlern, fehlerhafter Abrechnung oder ärztlichen Korruptionsdelikten
- Ärztliches Arbeitsrecht: Verträge mit angestellten Ärzten und Mitarbeitern; Chefarztverträge
- Krankenhausrecht: Vergütungsrecht (DRG); Krankenhausfinanzierungsrecht
- Krankenversicherungsrecht: Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Privatärztliches Vertrags- und Vergütungsrecht: Abrechnungsfragen nach GOÄ und GOZ
- Vertragsarztrecht: Rechtsbeziehungen der Vertragsärzte zu den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen; Rechtsfragen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Abrechnungsfragen und Regresse