Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheit rund um das Thema Familienrecht. Dabei begleiten wir Sie in allen Phasen der Ehe, sei es im Rahmen einer ehevertraglichen Beratung vor Eheschließung oder während der intakten Ehe, als auch selbstverständlich bei der Vor- und/oder Nachbereitung einer Trennung und Scheidung mit allen damit verbundenen Fragen.
Ebenso helfen wir bei der Berechnung etwaiger Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern, (Ex-)Ehepartnern, Eltern und Großeltern und zwar sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Weitere Themen sind z.B. das Abstammungsrecht (u.a. Vaterschaftsanfechtung), Wohnungszuweisungen, Umgangsrecht, elterliche Sorge und das Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Gerne können Sie auch zunächst einen Termin zur Erstberatung vereinbaren.