Im digitalen Zeitalter werden Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und Vereine vermehrt mit dem Thema Datenschutz konfrontiert. Ab 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Durch diese europäische Regelung wird das Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich verändert. Daneben gelten die Regelungen in der Verordnung ohne weitere Umsetzung für alle Unternehmer, Händler und Dienstleister.
Verstöße gegen das neue Datenschutzrecht können von der Aufsichtsbehörde mit Bußgeldern in Höhe von 4 % des Umsatzes oder bis zu 20 Mio. EUR sanktioniert werden. Daneben können Betroffene bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, sowie Konkurrenten wettbewerbsrechtlich gegen Sie vorgehen.
Deswegen sollten Sie die Regelungen des neuen Datenschutzrechtes in Ihrem Betrieb in jedem Fall umsetzen. Wir helfen Ihnen dabei. Wir bieten unter anderem:
Analyse und rechtliche Bewertung Ihrer jetzigen Situation
Beratung und Begleitung bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Regelungen
Anfertigung oder Überprüfung erforderlicher Verträge, Verzeichnisse und weiterer Dokumente
Schulungen Ihrer Mitarbeiter
Schulungen für Datenschutzbeauftragte
Sprechen Sie uns an. Wir erläutern Ihnen gerne unsere Leistungen.