Anwalt für Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis, sowie zu Themen des Betriebsrates. Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In unserer Kanzlei in Trier erhalten wir oft Fragen zu folgenden Arbeitsrecht Themen:

Arbeitsvertrag

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses stellen sich oftmals Fragen zu einzelnen Vertragsklauseln. Gerne prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag oder einzelne Klauseln auf Ihre Wirksamkeit. Arbeitgebern unterbreiten wir Änderungsvorschläge zur Optimierung Ihrer Arbeitsverträge. Zudem beraten wir zu allen rechtlichen Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis, z.B. Urlaubsansprüche, Betriebsrenten, Abmahnungen, Versetzungen usw.

Kündigung

Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie unverzüglich handeln. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung angreifbar. Dies gilt auch für Änderungskündigungen, mit denen bestimmte Teile Ihres Arbeitsvertrages verändert werden sollen (Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch usw.). Gerne können Sie daher kurzfristig einen Beratungstermin vereinbaren.

Arbeitgeber vertreten wir ebenso in Kündigungsschutzprozessen, aber auch im Vorfeld, wenn es darum geht, eine rechtswirksame Kündigung zu gewährleisten. Wir beraten Sie mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz.

Aufhebungsvertrag

Es gibt Konstellationen, in denen eine oder beide Parteien des Arbeitsvertrages die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses anstreben. Typische Fälle sind Aufhebungsverträge zur Vermeidung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei beraten wir sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber hinsichtlich der Formulierung der Verträge sowie der zu erwartenden Kosten und Konsequenzen. Ein Aufhebungsvertrag hat weitreichende Konsequenzen, so dass wir in diesem Fällen dringend empfehlen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Vielen Arbeitnehmern ist beispielsweise nicht bekannt, dass sich die Regelungen auf den Bezug von Sozialleistungen auswirken.

Arbeitszeugnis

Die Zeugnissprache folgt ihren eigenen Regeln und oft ist nicht sofort verständlich, welche Beurteilung der Arbeitnehmer erhalten hat. Außerdem sind bei der Ausstellung von Zeugnissen viele Formalien zu beachten. Gerne prüfen wir Zeugnisse auf Ihre Richtigkeit, beraten aber auch Arbeitgeber mit Formulierungshilfen für die Ausstellung ordnungsgemäßer Zeugnisse.
Ausbildung
Auch Azubis und Ausbildungsbetriebe beraten wir zu allen Besonderheiten rund um den Ausbildungsvertrag. Insbesondere bei Störungen im Ausbildungsverhältnis lohnt sich anwaltlicher Rat, um eine erfolgreiche Fortsetzung des Vertrages zu erreichen oder eine wirksame Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu gewährleisten.

 

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier

Unsere Rechtsanwälte vertreten seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Region Trier. Langjährige Erfahrung, stetige Weiterbildung und eine hervorragende Beratung zeichnen uns aus.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Trier unter der Nummer (06 51) 9 75 90 - 0 und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Rechtsberatung im Arbeitsrecht.