Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat (Gemeinde, Landkreis, Bundesland, BRD), sowie die Beziehungen einzelner Körperschaften untereinander. Sobald eine Behörde den Bürger zu einem Handeln oder Unterlassen auffordert, erfolgt dies meist auf Grundlage des Verwaltungsrechts in Form eines Bescheides. Es kann aber auch um Leistungsbegehren von Personen oder Unternehmen gehen (z.B. Bafög-Anträge) oder um die Regelung von Rechtsverhältnissen in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Verwaltungsrechts in unserer Kanzlei in Trier.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Verwaltungsrechts sind:

  • Beamtenrecht
  • Bafög-Recht
  • Gewerberecht
  • Hochschulrecht
  • Jagdrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Schulrecht
  • Umweltrecht
  • Waffenrecht
  • Wasserrecht

Unsere Rechtsanwältin Dr. Marina Bolinski ist Ihre Ansprechpartnerin für Verwaltungsrecht in Trier!

Sie erreichen uns unter der Nummer (06 51) 9 75 90 - 0