Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber sind nicht nur Kommunen und öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen, sofern sie dem Vergaberecht unterliegen (z.B. Versorger für Trinkwasser, Energie, Verkehr) bzw. wenn sie öffentliche Mittel in gewissem Umfang für bestimmte Bauvorhaben erhalten. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr Vorhaben dem Vergaberecht unterfällt.

Außerdem beraten wir zur richtigen Durchführung des Vergabeverfahrens.

Das Vergaberecht gibt zudem Konkurrenzunternehmen die Möglichkeit, gegen die fehlerhafte Vergabe von Aufträgen vorzugehen. Wir vertreten Sie engagierte in den entsprechenden Rechtsschutzverfahren.