Baurecht

Unter dem Begriff „Baurecht“ versteht man alle Rechtsvorschriften, die Fragen des Bauens, egal ob Hoch- oder Tiefbau, Einfamilienhaus, Garage, Hochhaus oder Lagerhalle, regeln.

Dabei unterscheidet man zwischen öffentlichem und privatem Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst die Zulässigkeit, die Grenzen und den Umfang der baulichen Nutzung. Es geht hierbei zum einen um alle Rechtsfragen des Bauherrn gegenüber der Behörde, wie z.B. Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsanordnung. Daneben hat ein Grundstückseigentümer die Möglichkeit, gegen ein ihn belastendes, rechtswidriges Bauvorhaben seines Nachbarn vorzugehen. Weiterhin beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um Flächennutzungs- und Bebauungsplan, sowie Besonderheiten bestimmter Bauvorhaben im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten (z.B. Immissionsschutz, Wasserrecht). Im Raum Trier haben wir langjährige Erfahrung sowohl in der Vertretung privater und gewerblicher Bauherrn, als auch der Beratung und Vertretung von Kommunen im Bauplanungsrecht.

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsverhältnisse des Bauherrn zu anderen Personen und das Vertragsrecht, also die Rechte und Pflichten aller am Bau Beteiligten untereinander, z.B. Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche. Dabei haben wir sowohl umfassende Erfahrung bei der Vertretung von Bauherrn hinsichtlich ihrer Ansprüche gegenüber Bauträgern, Handwerkern und Architekten, als auch hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten und Vergütungsansprüchen von Unternehmen, Ingenieuren und Architekten.

Ihre Anwälte für Baurecht aus Trier

Wir unterstützen Sie bei Ihren Bauangelegenheiten, Genehmigungen und Bauverträgen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Trier für Ihren persönlichen Beratungstermin, Sie erreichen uns unter der Nummer (06 51) 9 75 90 - 0.